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Externen Inhalt anzeigenDie Frage "Was kommt nach dem Tod?" kann nie endgültig geklärt werden. Christlich gesprochen gibt es eine Auferstehungshoffnung, aber kein Wissen. Diese Hoffnung beginnt mit der Auferstehung Jesu Christi von den Toten und der jeweils persönlichen Begegnung von Menschen mit dem Auferstandenen.
Da, wo Jesus einem Menschen begegnet, verwandelt sich Hoffnungslosigkeit in lebendige Hoffnung. So geschehen auch in der Begegnung der zwei Jünger Jesu, die voll Hoffnung mit Jesus nach Jerusalem gegangen waren und nun, nach seinem Tod, am Kreuz, ohne Hoffnung zu zweit Jerusalem wieder in Richtung Emmaus verlassen. In ihre Hoffnungslosigkeit und Enttäuschung hinein kommt Jesus - zunächst als der Unerkannte - und verwandelt ihre Hoffnungslosigkeit in neue Hoffnung und Freude.
Die christlichen Trauerfeiern an den Särgen und Urnen unserer Lieben sollen helfen, die Hoffnungslosigkeit angesichts des Todes in Hoffnung für unsere Verstorbenen und für uns selbst zu verwandeln.
Antworten auf häufige Fragen:
- Wer kann über die Art einer Bestattung bestimmen?
Häufig werden Wünsche bezüglich der eigenen Beerdigung von den Menschen noch vor dem Tod geäußert oder schriftlich - zum Beispiel in einem Testament - festgehalten. Diese Wünsche sollten nach Möglichkeit respektiert werden. Ist die Besttatungsform im Testament festgeschrieben, so ist diese für die Angehörigen verpflichtend.
Sind keine besonderen Wünsche des/der Verstorbenen bekannt, entscheiden die nächsten Verwandten über die Art und Ausführung der Bestattung. Hierzu stehen Ihnen die Pastoren sowie auch die Bestatter beratend zur Seite. - Wer ist für die Bestattung zuständig?
Die Pastoren der Gemeinde, in der die/der Verstorbene zuletzt Mitglied war, übernimmt für gewöhnlich die Bestattung. Ein Anruf durch die nächsten Verwandten oder über den Bestatter reicht aus - unser zuständiger Pastor wird sich dann zu einen Bestattungsgespräch bei den nächsten Verwandten melden.
Sollte ein anderer Pastor oder eine andere Pastorin gewünscht sein, stellt unser Kirchenbüro einen Abmeldeschein bereit. Der/Die gewünschte Pastor/in muss in diesem Fall entsprechend informiert werden. - Was ist, wenn ein Nicht-Kirchenmitglied verstorben ist?
Wenn jemand aus der Kirche austritt, verzichtet der- oder dienjenige damit auch auf eine kirchliche Trauerfeier, weshalb in der Regel nur Kirchenmitglieder kirchlich bestattet werden.
Auch wenn die kirchliche Bestattung der Wunsch der Angehörigen ist, hat der Wunsch des/der Verstorbenen Priorität. Unsere Pastoren stehen den Hinterbliebenen jedoch seelsorgerisch zur Verfügung. - Wo ist eine Aussegnung möglich?
Ein Abschiedssegen ist an unterschiedlichen Orten möglich: Denkbar ist das Sterbebett im eigenen Hause, im Krankenhaus, Alters-/Pflegeheim oder Hospiz, im Abschiedsraum des Bestattungsunternehmen oder in unserer Kapelle. Sprechen Sie uns einfach an.
Weitere Informationen und Hilfe geben Ihnen gerne Ihre Pastoren. Fragen zum Friedhof beantwortet gern auch Ramona Griogoleit.
Auch die Landeskirche Hannovers informiert auf ihrer Website ausführlich zu diesem Thema: